Emily Blog
Euer Weg zu EMILY – Die Kriterien unserer Platzvergabe
Bei unserer Platzbelegung arbeiten wir mit einer Interessenten-Kartei. Diese hieß ursprünglich mal „Warteliste“, doch das Wort vermittelte vereinzelt den Eindruck, dass man zwangsläufig einen KiTa-Platz bei uns bekommt, wenn man nur lange genug darauf wartet. Leider können wir aber selbst mit Wartezeit nicht allen anfragenden Familien gerecht werden und einen Platz in unseren KiTas anbieten, da deren Kapazitäten aufgrund unseres Konzepts der altersgetrennten Gruppen sowie behördlich festgelegter Gruppenstärken begrenzt sind.
Unter dem Konzept der altersgetrennten Gruppen versteht man die Betreuung von Kindern in altershomogenen, also gleichaltrigen Gruppen.
In unserer Krippe sind die Nestwärmer daher in der Regel ca. 1 bis 2 Jahre und unsere Sonnensegler ca. 2 bis 3 Jahre alt. Im Elementarbereich werden bei den Wolkenmalern ca. 3 bis 4,5 jährige Kinder betreut und die Himmelsstürmer übernehmen und begleiten diese dann im Anschluss von ca. 4,5 Jahre bis zum (Vor-)Schuleintritt.
Gewöhnen wir also ein einjähriges Kind bei unseren Nestwärmern ein, so wechselt dieses fortan von Jahr zu Jahr in die nächsthöhere Gruppe bis es schließlich in die (Vor-)Schule geht. Alle unsere Krippenkinder erhalten bei uns also garantiert einen Platz in unserem Elementarbereich.
Es kann daher sein, dass wir in manch einem Jahr ausschließlich Plätze bei unseren Nestwärmern vergeben können, da die restlichen Gruppen durch intern, wechselnde Kinder bereits belegt sind.
Doch auch im Elementarbereich kommt es bspw. aufgrund von Wegzug von Familien oder der Entscheidung, das Vorschuljahr an der Schule in Anspruch zu nehmen, immer wieder zu freien Plätzen. Daher prüfen wir auch hier regelmäßig die Möglichkeit der Nachbelegung.
Unsere Interessenten-Kartei bietet Euch die Möglichkeit, Euer Interesse an einem unserer frei werdenden Plätze durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu bekunden. Sie bildet somit die Grundlage unserer Platzbelegung, die wir in zwei verschiedene Kategorien unterteilen:
- Bei der langfristigen (planbaren) Platzvergabe handelt es sich um die (Krippen-) Plätze, die aufgrund von Gruppenwechseln durch das älter werden unserer Kinder frei werden. Die Verträge für diese Plätze schließen wir in der Regel ein Jahr im Voraus und sammeln bis dahin die Interessenten hierfür in unserer Kartei.
- Bei der kurzfristigen (nicht planbaren) Platzbelegung erfolgt die Vergabe der Plätze auf Basis von ungeplanten Kündigungen. Nachrücker:innen für diese Plätze führen wir ebenso in unserer Interessenten-Kartei. Diese Form der Platzvergabe kann häufig recht spontan sein und ist auch für uns als KiTa nicht immer planbar.
In beiden Fällen treten wir an unsere Interessenten-Kartei heran und vergeben die Plätze fair und frei von „Vitamin B“ streng nach den folgenden Kriterien:
- Wenn ein Kind bereits in der KiTa betreut wird, so haben die Geschwisterkinder grundsätzlich Vorrang vor externen Familien bei der Platzvergabe.
- Für Familien, bei denen die Geschwisterregelung nicht greift, gilt im ersten Schritt das Alter Ihres Kindes (aufgrund unserer altersgetrennten Gruppen).
- Anschließend ist dann der Betreuungsumfang, also die Anzahl der Betreuungsstunden pro Tag, wichtig für unsere Platzvergabe. Für jede KiTa-Betreuungsstundenkategorie haben wir nämlich nur ein gewisses Platzkontingent.
- Im nächsten Schritt zählt das Eingangsdatum des ausgefüllten Formulars für unsere Interessenten-Kartei.
- Zuletzt ist noch Euer gewünschter Eintrittstermin entscheidend – also der Termin, zu dem Eure Eingewöhnung starten soll.
Wir garantieren Euch, dass wir als gemeinnützige soziale Einrichtung unsere Interessenten-Kartei stets sorgfältig bearbeiten und unsere Plätze gewissenhaft nach den oben genannten Kriterien vergeben.
Zudem halten wir Euch regelmäßig per E-Mail auf dem aktuellen Stand und fragen aktiv nach, ob Eurerseits weiterhin Interesse an einem Platz bei EMILY besteht. Auf diese Weise halten wir unsere Interessenten-Kartei stets aktuell und Eure Daten werden nicht länger als notwendig bei uns gespeichert.
Betreuungsvertrag vs. KiTa-Gutschein
Regelmäßig werden wir von Eltern nach dem Unterschied zwischen Betreuungsvertrag und Hamburger KiTa-Gutschein gefragt. Dieser Beitrag soll Euch unterstützen, etwas mehr Transparenz in diese Thematik zu bringen.
Auf den Punkt
Der KiTa-Gutschein wird Eltern auf Antrag von der Gutscheinbehörde der Stadt Hamburg ausgestellt und regelt die (teilweise) Kostenerstattung für einen KiTa-Platz.
Den Betreuungsvertrag schließen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mit der KiTa. In diesem Vertrag werden grundlegende Faktoren der Betreuung Eures Kindes (bspw. die Anzahl der Betreuungsstunden) verbindlich geregelt.
Der Betreuungsvertrag mit EMILY
- Wir bieten Euch einen KiTa-Platz an und vereinbaren den Betreuungsumfang (Betreuungsstunden pro Tag).
- Diese vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden werden ab Startdatum bis auf Weiteres von uns bereitgestellt und für Euch garantiert - selbstverständlich habt Ihr die Möglichkeit, Euer Kind gelegentlich früher aus der KiTa abzuholen, allerdings ändert sich dadurch nichts am vertraglich vereinbarten Umfang. Aufgrund behördlicher Auflagen sind wir dazu verpflichtet Euch sämtliche Ressourcen dafür bereitzustellen, damit Ihr diese Stunden jederzeit nutzen könnt.
- Die vereinbarten Betreuungsstunden bilden die Grundlage unserer gesamten KiTa-Planung. Auf deren Basis werden u.a. die pädagogischen Fachkräfte (inkl. passender Wochenstunden) eingestellt.
- Bei dem Wunsch einer Stundenänderung muss dieser rechtzeitig mit der KiTa-Verwaltung besprochen und geprüft werden, da wir für jede „Stundenkategorie“ nur ein gewisses Platzkontingent haben.
- Der Betreuungsvertrag unterliegt den AGB der Einrichtung.
- Der Betreuungsvertrag muss fristgerecht gemäß AGB gekündigt werden und endet nicht automatisch mit Ablauf des KiTa-Gutscheines.
KiTa-Gutschein der Stadt Hamburg
Um Familien bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen, gibt es in Hamburg das KiTa-Gutscheinsystem.
- Er ist ein staatlicher Zuschuss zu den Betreuungskosten gemäß Betreuungsvertrag. Familien zahlen folglich nur einen sog. Familieneigenanteil (FEA oder Elternbeitrag), obwohl ein KiTa-Platz teurer ist.
- Der FEA wird anhand Eurer Lebensumstände berechnet.
- Sämtliche Änderungen Eurer Lebensumstände oder persönlichen Daten müssen der Gutscheinbehörde gemeldet werden, da sich diese sowohl auf die durch den Gutschein erstatteten Betreuungsstunden als auch auf die Höhe des FEA auswirken können.
- Der Gutschein kann von der Behörde entzogen werden (z.B.: bei zu langem Fernbleiben der KiTa).
- Im Idealfall decken sich die mit uns vertraglich, vereinbarten Betreuungsstunden mit denen des ausgestellten KiTa-Gutscheins → in diesem Fall ist nur der FEA an die KiTa zu zahlen. Liegt der im KiTa-Gutschein bewilligte Betreuungsumfang unter den mit uns vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden, zahlt Ihr zusätzlich zu Eurem FEA auch die Differenz.
- Der KiTa-Gutschein muss drei Monate vor Ablauf von den Familien eigenständig bei der Gutscheinbehörde beantragt/ verlängert werden.
Wenn Ihr mehr zum Thema „Hamburger KiTa-Gutschein“ wissen möchtet, lest gerne auch unseren Beitrag „HamburgerKiTa-Gutschein“.
Herzliche Grüße
Georgina Steinhagen
Der KiTa-Gutschein der Stadt Hamburg
Um Familien bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen, gibt es in Hamburg das KiTa-Gutscheinsystem. Der Hamburger KiTa-Gutschein muss bei der Behörde (s.u.) beantragt werden und wird bei der KiTa Eurer Wahl (sofern diese dem Gutschein-System angeschlossen ist) eingelöst. Ihr müsst somit nur einen Teil der Gesamtkosten eines KiTa-Platzes tragen. Der Großteil der Betreuungskosten wird von der Stadt Hamburg direkt an die Einrichtung gezahlt.
Die wichtigsten Informationen imÜberblick
- Familien mit Wohnsitz in Hamburg haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen 5-stündigen KiTa-Gutschein ab dem ersten Lebensjahr ihres Kindes (in Sonderfällen auch früher). D.h. jedem Kind steht eine tägliche Betreuung in Höhe von 5 Stunden an 5 Tagen die Woche zur Verfügung. Es gibt außerdem noch die Gutschein-Kategorien 6, 8, 10 und 12 Stunden pro Tag.
- Familien zahlen lediglich einen Familieneigenanteil (FEA). Die eigentlichenBetreuungskosten liegen deutlich darüber.
- Auf Basis Eurer Lebensumstände entscheidet die Behörde über die Höhe Eures FEAs (i.d.R. Haushaltseinkommen) sowie die Höhe der bezuschussten Betreuungsstunden (Arbeitszeiten, Fahrtweg etc.).
- Der KiTa-Gutschein ist für ein Jahr gültig und sollte 3 bis 6 Monate vor KiTa-Start beantragt werden.
- Ca. 3 Monate vor Ablauf des Gutscheins muss der KiTa-Gutschein von den Familien eigenständig bei der Behörde verlängert werden.
- Ein KiTa-Gutschein kann nur einmal eingelöst und muss rechtzeitig in der KiTa vorgelegt werden.
- Bei Geschwisterkindern wird der FEA ggf. günstiger.
- Damit der KiTa-Gutschein nicht nachträglich entzogen wird, sollten ein paar wichtige „Spielregeln“ beachtet werden. Z.B. müssen alle relevanten Änderungen den Wohnort und das Arbeitsverhältnis betreffend sowie die Geburt eines Geschwisterkindes zeitnah der Behörde mitgeteilt werden. Zudem kann ein zu langes Fernbleiben der KiTa zum nachträglichen Entzug des Gutscheins führen.
- Der KiTa Gutschein ist nicht mit dem Betreuungsvertrag gleichzusetzen (siehe Blog-Beitrag „Betreuungsvertrag vs. KiTa-Gutschein“). Im Idealfall deckt sich der KiTa-Gutschein mit den mit der KiTa vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden, um unnötige Privatzahlungen zu vermeiden.
- Auf der Seite der Sozialbehörde der Stadt Hamburg findet Ihr weitere Informationen zum KiTa-Gutschein.
Der Weg zum KiTa-Gutschein funktioniert in drei Schritten:
- Ihr beantragt zunächst online oder bei Eurem zuständigen Bezirksamt einen KiTa-Gutschein für Euer Kind.
- Den Gutschein könnt Ihr anschließend innerhalb von zwei Monaten in jeder KiTa einlösen, die am KiTa-Gutschein-System angeschlossen ist – so natürlich auch bei uns.
- Wir rechnen die Kosten, die durch den KiTa-Gutschein abgedeckt sind, direkt mit der Stadt ab. Ihr zahlt nur einen Anteil der Kosten, den sogenannten Elternbeitrag (Familieneigenanteil/ FEA). Die Höhe des FEA findet Ihr auf Eurem KiTa-Gutschein. Er ist direkt an die KiTa zu zahlen.
Herzliche Grüße
Georgina Steinhagen
Die „4,5jährigen Gespräche“ – das Vorstellungsverfahren an den Schulen und wie wir Euch unterstützen können
Liebe Eltern und Interessierte,
jedes Jahr zwischen November und Mitte Januar laden die Schulen zu den sogenannten „4,5-jährigen Gesprächen“ ein. Wie der Name schon erahnen lässt, werden also die Kinder eingeladen, die eineinhalb Jahre später schulpflichtig werden.
Im Rahmen dieses Vorstellungsverfahrens werden unter Bezug auf die Hamburger Bildungsempfehlungen neben sprachlichen auch motorische, emotionale, soziale und lernmethodische Kompetenzen der Kinder betrachtet.
Zur Vorbereitung auf die Gespräche füllen wir in der KiTa einen Einschätzungsbogen aus und laden Euch anschließend zu einem Entwicklungsgespräch ein. Darin informieren wir Euch über den Entwicklungsstand Eures Kindes und gehen mit Euch den Einschätzungsbogen durch. Darüber hinaus informieren wir Euch über das Brückenjahr in der KiTa und über die Vorschularbeit an der Schule. Nach dem Gespräch schicken wir mit Eurem Einverständnis die Einschätzung an die Schule.
Den Einschätzungsbogen, eine Übersicht des zeitlichen Ablaufes und weitere Informationen zu den 4,5-jährigen Gesprächen an den Schulen findet Ihr hier.
Über den Schulwegplaner könnt Ihr zudem herausfinden, welche Schule zuständig ist und Euer Kind einladen wird. Die zuständige Schule ist auch die Schule, an der Euer Kind eingeschult wird.
Falls Ihr möchtet, dass Euer Kind an einer anderen Schule eingeschult wird, müsst Ihr aktiv werden und Euch frühzeitig bei Eurer Wunschschule bezüglich der Einschulung informieren.
Bereits jetzt könnt Ihr Euch auch über das Vorschul- und Betreuungsangebot an den Schulen informieren, damit Ihr wisst, ob Euer Kind in dem Jahr vor der Einschulung bei uns am KiTa-Brückenjahr teilnehmen soll oder die Vorschule an einer Schule besuchen soll.
Selbstverständlich unterstützen wir die Eltern unserer KiTas gerne bei der Entscheidungsfindung, wie das Jahr vor der Einschulung gestaltet werden kann.
Infektionsschutz – ein sensibles Thema
Der Herbst steht vor der Tür und bringt neben goldenen Blättern und Kastanienmännchen leider auch die ersten Schniefnasen. Die kalte Jahreszeit und eine steigende Infektionsrate gehen Hand in Hand und werden uns in den kommenden Monaten wieder plagen.
Insbesondere in einer Gemeinschaftseinrichtung, wie der KiTa, ist daher besondere Achtsamkeit geboten, um die Verbreitung von Erkältungsinfekt und & Co. möglichst zu verhindern.
Mit der weiterhin strengen Einhaltung von Hygienemaßahmen und Checklisten ausgestattet, wappnen wird uns auf Seiten der KiTa für die kommenden Monate und halten Euch auch weiterhin mittels E-Mails und Aushängen über aktuell kursierende Krankheiten in unserer KiTa informiert.
Doch ohne Eure Unterstützung wird es schwer für uns, den Viren- und Bakterienbefall so gering wie möglich zu halten. Werden Eure Kinder also krank, so ist eine enge Absprache und gegenseitige Information zum Schutze der Gemeinschaft unumgänglich. Dies bedeutet zum einen, dass Ihr uns bitte bei Krankheit und der Entscheidung Euer Kind zu Hause zu lassen, umgehend anruft und informiert. Zum anderen benötigen wir möglichst Details zu den Symptomen oder der (vermuteten) Erkrankung Eures Kindes.
Wenn Eure Kinder im Rahmen des KiTa-Alltags Krankheitssymptome (wie bspw. Fieber, Erbrechen, Durchfall) zeigen und wir einen ansteckenden Infekt dahinter vermuten, so bitten wir Euch, sie abzuholen. Wir rufen Euch aber auch an, wenn das Wohlbefinden Eures Kind beeinträchtigt ist, wie z.B. bei erschöpfendem Husten, stark verklebten Augen oder wenn es im Laufe des Tages mehrfach einschläft. Wenn die Symptome eindeutig sind, so bitten wir Euch in Anlehnung an die Empfehlungen des Gesundheitsamts Euer Kind zu Hause zu lassen bis es vollständig symptomfrei ist. Für einige Erkrankungen wie bspw. Fieber, Erbrechen etc. gelten klare Regeln, die wir Euch bei Abholung des Kindes gerne erneut mitteilen.
Wir wissen, dass unsere Anrufe und Maßnahmen mitunter nicht sehr beliebt sind und bitten Euch dennoch um Euer Verständnis, dass der Schutz der Gemeinschaft Vorrang haben muss. KiTas tragen nicht nur die Verantwortung für die betreuten Kinder, sondern auch für deren Angehörige und natürlich auch die eigenen Mitarbeiter. Ungeliebten Fehlzeiten der Betreuungskräfte oder im schlimmsten Falle die Schließung der KiTa können auch durch ein sorgsames Miteinander verringert bzw. verhindert werden. Manchmal ist der eine Tag, den man sein Kind länger zu Hause lässt, ausschlaggebend für die Gesundheit der gesamten KiTa.
Vielen Dank für Eure Unterstützung. Kommt gesund durch die kalte Jahreszeit!